§ 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Der Betreiber der Einrichtung ist Mana LAKE Sp. z o.o., mit Sitz in Ławica 64-410, ul. Ławica 64.
- Die im Regelwerk enthaltenen Begriffe bedeuten:
- EINRICHTUNG – Das Mana Lake Resort, auf dessen Gelände vermietete Häuser stehen,
- GAST – Die Person, die ein Haus im Mana Lake mietet,
- REZEPTION – INFO POINT auf dem Gelände des Resorts,
- AUFENTHALTSKARTE – Karte mit den Daten der Personen, die sich während des Aufenthalts in einem Haus auf dem Gelände aufhalten,
- ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN – Gebühren, die während des Aufenthalts des Gastes im Resort anfallen.
- Die vorliegende Verordnung, nachfolgend als „Verordnung“ bezeichnet, legt die Regeln für die Erbringung von Dienstleistungen, die Haftung und den Aufenthalt auf dem Gelände des Mana Lake Resorts, nachfolgend als „Resort“ oder „Einrichtung“ bezeichnet, fest und ist ein integraler Bestandteil des Vertrags, nachfolgend als „Vertrag“ bezeichnet, der durch die Reservierung, die Zahlung einer Anzahlung oder die vollständige Zahlung für den Aufenthalt in der Einrichtung zustande kommt. Durch die Durchführung der in dem vorherigen Satz genannten Handlungen bestätigt der Gast, dass er die Verordnung zur Kenntnis genommen hat und die darin enthaltenen Bedingungen akzeptiert.
- Die Verordnung ist an der Rezeption, in den Häuser und auf der Website www.manalake.pl verfügbar.
§ 2 TAGESAUFENTHALT
- Die Wohneinheiten in der Einrichtung, im Folgenden als „Hütten“ bezeichnet, werden für Tagesaufenthalte vermietet.ą
- Ein Tagesaufenthalt dauert von 16:00 Uhr bis 11:00 Uhr am nächsten Tag.
- Es besteht die Möglichkeit, den Tagesaufenthalt durch eine entsprechende Anfrage an der Rezeption zu verlängern, jedoch spätestens bis 16:00 Uhr am Tag vor dem Ende des Aufenthalts. Eine Anfrage zur Verlängerung kann je nach Verfügbarkeit der Hütten berücksichtigt werden. Die Einrichtung behält sich das Recht vor, eine spätere Abreise im Falle von begrenzten Plätzen abzulehnen. Eine Verlängerung des Tagesaufenthalts kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Detaillierte Informationen sind an der Rezeption von Mana Lake erhältlich.
- Der Gast sollte die gemietete Hütte spätestens bis zum Ende des Tagesaufenthalts zusammen mit seinem Gepäck und persönlichen Gegenständen verlassen. Falls dies nicht eingehalten wird, wird angenommen, dass der Gast den Aufenthalt um einen weiteren Tag verlängert hat, und es fallen zusätzliche Kosten gemäß der Preisliste an.
§ 3 RESERVIERUNG
- Reservierungen können über die Website www.manalake.pl, über Partnerportale der Einrichtung, telefonisch oder persönlich an der Rezeption der Einrichtung vorgenommen werden.
- Nach der Reservierung über die Website www.manalake.pl oder telefonisch erhält der Gast eine Bestätigung der vorläufigen Reservierung per E-Mail, Zahlungsinformationen und die Einrichtungsrichtlinien.
- Bis zur Zahlung einer Anzahlung wird die Reservierung als vorläufige Reservierung behandelt. Die Bestätigung der Reservierung erfordert die Zahlung einer Anzahlung für den Aufenthalt in der Einrichtung in Höhe von 50% des Gesamtbetrags innerhalb von 48 Stunden nach der Reservierung. Die vollständige Zahlung für den Aufenthalt und andere Dienstleistungen der Einrichtung (Gebühr für Haustiere oder Zusatzleistungen) muss spätestens 72 Stunden vor der Ankunft des Gastes erfolgen. Bei Nichterhalt der Anzahlung auf dem Bankkonto von MANA LAKE Sp. z o.o. innerhalb des festgelegten Zeitraums wird die vorläufige Reservierung storniert.
- Bei Last-Minute-Reservierungen (weniger als 7 Tage vor der Anreise) ist der Gast verpflichtet, die volle Gebühr für den Aufenthalt am Tag der Reservierung zu zahlen und eine Zahlungsbestätigung zu senden. Fehlt die vollständige Zahlung innerhalb von 24 Stunden nach der Reservierung, wird diese storniert.
- Wenn der Gast eine Anzahlung (50% des Gesamtbetrags) geleistet hat und die volle Zahlung nicht innerhalb der in Absatz 3 oder 4 genannten Frist erfolgt, wird die Anzahlung gemäß den Regeln in Absatz 7 abgerechnet.
- Nach Eingang des Betrags auf dem angegebenen Bankkonto erhält der Gast eine E-Mail-Bestätigung der endgültigen Reservierung.
- Im Falle einer Stornierung der Reservierung oder wenn der Gast den vollen Buchungsbetrag nicht zahlt:
- bis 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts – erstattet die Einrichtung den Betrag in Höhe der geleisteten Anzahlung,
- 29 bis 14 Tage vor Beginn des Aufenthalts – werden 50% des Werts der geleisteten Anzahlung erstattet,
- weniger als 14 Tage vor geplantem Aufenthaltsbeginn oder im Fall, dass der Gast am Anreisetag nicht erscheint, erfolgt keine Rückerstattung.
- Die oben genannten Rückerstattungsregeln gelten nicht für Sonderangebote, Promotionen oder Reservierungen, die auf andere Weise als über die Website www.manalake.pl oder telefonisch getätigt wurden.
§ 4 UNTERKUNFT
- Jeder Gast, der sich in der Einrichtung aufhält, ist verpflichtet, sich an der Rezeption von Mana Lake (INFO POINT) zu melden.
- Die Grundlage für die Registrierung des Gastes ist das Vorzeigen eines Identifikationsdokuments mit Foto der Person, die die Reservierung vorgenommen hat (oder für die die Reservierung vorgenommen wurde), zusammen mit den begleitenden Personen, sowie das Unterzeichnen der Aufenthaltskarte. Falls das Vorzeigen des Dokuments verweigert wird, kann das Rezeptionspersonal die Bereitstellung der Hütte verweigern.
- Der Gast darf die Hütte nicht Dritten zur Verfügung stellen, die nicht in der Aufenthaltskarte aufgeführt sind, selbst wenn der Zeitraum, für den die entsprechende Gebühr für den Aufenthalt entrichtet wurde, noch nicht abgelaufen ist.
- Personen, die nicht in der Einrichtung registriert sind, dürfen sich auf dem Gelände der Einrichtung nur mit Zustimmung der Rezeption aufhalten.
- Das Aufhalten von nicht registrierten Personen auf dem Gelände der Einrichtung nach 22:00 Uhr gilt als Zustimmung des Gastes zur kostenpflichtigen Unterbringung dieser Personen in der vom Gast gemieteten Hütte. Die Unterbringung jeder Person erfolgt gemäß der Preisliste der Einrichtung und beträgt mindestens das Zweifache des Preises für eine Person in der betreffenden Hütte oder die Einrichtung hat das Recht, dem Gast eine Strafe gemäß Absatz 5 aufzuerlegen.
- Im Falle einer vorzeitigen Abreise des Gastes aus der Einrichtung vor dem in der Reservierung angegebenen Zeitpunkt wird die Differenz in den Kosten für den Aufenthalt nicht zurückerstattet.
§ 5 GEBÜHREN
- Für die Miete der Hütten erhebt die Einrichtung Gebühren gemäß dem auf der Website www.manalake.pl veröffentlichten Preisverzeichnis sowie auf den Seiten der mit der Einrichtung kooperierenden Buchungsportale. Die angegebenen Preise beinhalten die Mehrwertsteuer.
- Mana Lake behält sich das Recht vor, die Preise in ausgewählten Zeiträumen zu ändern.
- Die auf der Einrichtungswebsite angegebenen Preise können von den auf den Buchungsportalen angegebenen Preisen abweichen.
- Die Gebühren werden pro Hütte und pro Übernachtung berechnet, wobei Folgendes für die Hütten gilt:
- Bei Hütten mit zwei Schlafzimmern (Naturhütten, Yoga, Run) können 4 Personen untergebracht werden.
- Bei Hütten mit drei Schlafzimmern (Harmoniehütten, Stille, Kanu, Pilates, Schwimmen) können 6-7 Personen untergebracht werden.
- Bei Hütten mit vier Schlafzimmern (Nordic Hütten, MTB) können 8 Personen untergebracht werden.
- In der gemieteten Hütte dürfen nicht mehr Personen übernachten, als bei der Reservierung angegeben oder auf der Aufenthaltskarte angegeben wurden, und auch nicht mehr als die maximal zulässige Anzahl von Personen pro Hütte (Absatz 4). Andernfalls wird dem Gast eine Strafe in Höhe von 2.000 PLN (in Worten: zweitausend polnischen Złoty) berechnet.
- Während des Reservierungsvorgangs behält sich die Einrichtung das Recht vor, eine Vorautorisierung der Kreditkarte durchzuführen oder eine Barzahlung in Höhe der gesamten Aufenthaltskosten zu verlangen.
- Die Einrichtung kann individuell andere Gebührenregelungen mit dem Gast vereinbaren, die von den oben genannten abweichen. Die Einrichtung kann auch bestimmte Sonderangebote oder Rabatte für alle oder bestimmte Gästegruppen anwenden.
- Zusätzliche Gebühren, die aus dem Aufenthalt resultieren (zusätzliche Kosten), sind beim Erwerb zusätzlicher Dienstleistungen zu begleichen.
- Die Gebühr für den Aufenthalt eines Haustiers in der Hütte beträgt 50 PLN (in Worten: fünfzig polnische Złoty) pro Nacht. Diese Gebühr muss zusammen mit der Aufenthaltsgebühr gezahlt werden.
- Alle Gebühren für Versorgungsleistungen (Wasser, Strom, Heizung) sind in den Aufenthaltskosten enthalten, basierend auf einem durchschnittlichen Verbrauch, der proportional zur jeweiligen Hütte ist.
- Auf Wunsch des Gastes stellt Mana Lake eine Mehrwertsteuerrechnung aus, die den Aufenthalt dokumentiert. Das Dokument kann innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung des Aufenthalts ausgestellt werden, wobei die Anfrage zur Rechnungstellung spätestens am Tag der vollständigen Bezahlung des Aufenthalts erfolgen sollte. Ohne eine solche Anfrage wird keine Mehrwertsteuerrechnung ausgestellt. Die ausgestellte Rechnung wird elektronisch an die vom Gast angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
§ 6 PARKREGELN
- Das Parken ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen vor jeder der gemieteten Hütten gestattet. Das Parken außerhalb der ausgewiesenen Flächen ist untersagt und kann eine Geldstrafe durch die Gemeinde- oder Forstaufsicht nach sich ziehen. Der Parkplatz auf dem Gelände der Einrichtung ist nicht bewacht.
- Die Einrichtung haftet nicht für Schäden oder den Verlust von Fahrzeugen der Gäste sowie für im Fahrzeug zurückgelassenes Eigentum.
§ 7 REGELN FÜR DEN AUFENTHALT VON KINDERN UND JUGENDLICHEN
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen sich auf dem Gelände der Einrichtung unter ständiger Aufsicht ihrer rechtlichen Vertreter befinden. Die rechtlichen Vertreter tragen die finanzielle Verantwortung für alle Schäden, die durch das Handeln von Kindern und Jugendlichen verursacht werden.
- Auf dem Gelände der Einrichtung ist der Verzehr von alkoholischen Getränken und betäubenden Mitteln durch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren strikt verboten.
- Die rechtlichen Vertreter tragen die volle Verantwortung für die Personen, die sich in ihrer Obhut sowohl auf dem Gelände der Einrichtung als auch außerhalb befinden.
§ 8 REGELN FÜR DEN AUFENTHALT VON TIEREN
- Der Aufenthalt von Tieren auf dem Gelände der Einrichtung ist kostenpflichtig gemäß Absatz 5 Punkt 9 der Regeln.
- Der Tierbetreuer ist verpflichtet, dem Tier ein eigenes Schlafplatz zur Verfügung zu stellen und regelmäßig das Gelände der Einrichtung sowie außerhalb davon von Tierabfällen zu säubern.
- Ein Tier auf dem Gelände von Mana Lake muss sich auf dem zu der entsprechenden Hütte gehörenden Gelände aufhalten und außerhalb der Hütte nur an der Leine und unter ständiger Aufsicht des Besitzers.
- Der Tierbetreuer trägt die volle finanzielle Verantwortung für alle Schäden, die durch das Tier verursacht werden.
- Die rechtlichen Vertreter tragen die volle Verantwortung für das Tier, das sich in ihrer Obhut sowohl auf dem Gelände der Einrichtung als auch außerhalb befindet.
§ 9 HAFTUNG DER EINRICHTUNG
- Die Einrichtung stellt sicher:
- geeignete Bedingungen für einen sicheren Aufenthalt und Erholung gemäß dem angebotenen Standard,
- Datenschutz,
- professionelle Dienstleistungen,
- die notwendige Reparatur der zur Ausstattung der Hütte gehörenden Geräte während der Abwesenheit des Gastes, nach dessen Zustimmung,
- die Reinigung der Hütte vor dem Aufenthalt der Gäste.
- Die Einrichtung haftet nicht für:
- die Auswirkungen plötzlicher atmosphärischer Ereignisse (einschließlich Wassermangels und Stromausfällen) sowie für durch diese Ereignisse verursachte Schäden am Eigentum der Gäste,
- Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung von Gästeeigentum, Geld, Wertpapieren, Wertsachen sowie Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert, die in der Hütte zurückgelassen wurden,
- Gegenstände, die von den Gästen auf dem Gelände der Einrichtung während ihres Aufenthalts oder nach Verlassen der Einrichtung zurückgelassen wurden,
- Schäden am Eigentum und an der Person des Gastes, die aufgrund der Nichteinhaltung der in den Regeln festgelegten Bestimmungen, der Nichteinhaltung der Brandschutzvorschriften oder mangelnder Sicherheitsvorkehrungen entstanden sind.
- Rückgabe von zurückgelassenen Gegenständen:
- Alle Gegenstände, die vom Gast in der Hütte oder auf dem Gelände der Einrichtung zurückgelassen wurden, können auf Anfrage und auf Kosten des Gastes per E-Mail an die angegebene Adresse zurückgesandt werden,
- Falls keine Anweisungen zur Rücksendung der zurückgelassenen Gegenstände vorliegen, werden diese auf Kosten des Gastes für einen Zeitraum von 1 Monat aufbewahrt und anschließend gemäß den gesetzlichen Vorschriften verteilt.
§ 10 GÄSTEVERANTWORTUNG
- Ab dem Zeitpunkt der Registrierung in der Einrichtung wird der Gast finanziell für die zur Nutzung zur Verfügung gestellten Gegenstände verantwortlich (sowohl innerhalb als auch außerhalb der Hütte). Kurz nach Beginn des Aufenthalts bitten wir Sie, den tatsächlichen Zustand der Ausstattung der Hütte gemäß dem Mana Lake-Ordner zu überprüfen und etwaige fehlende Ausrüstungsgegenstände oder Mängel dem Einrichtungspersonal zu melden.
- Der Gast trägt die volle finanzielle Verantwortung für Schäden, die durch das Verschulden des Gastes in der Hütte oder auf dem Gelände der Einrichtung verursacht werden, insbesondere für jegliche Art von Schäden oder Zerstörung der Ausstattung und technischen Geräte der Hütte und der Einrichtung, die durch die Handlungen des Gastes oder von Besuchern verursacht werden.
- Bei Auftreten von Mängeln oder Schäden ist der Gast verpflichtet, das Einrichtungspersonal darüber zu informieren.
- Abreise: Bevor Gäste abreisen, sind sie verpflichtet, die gemietete Hütte dem Servicepersonal zurückzugeben. Die Rückgabe der Hütte beinhaltet eine Inspektion der Räume durch das Personal und eine Überprüfung der Menge der verwendeten Ausrüstung in der Hütte. Im Falle von Mängeln oder Schäden berechnet das Personal die Schadensersatzsumme.
- Abreise ohne Rückgabe der Hütte: Wenn Gäste die Hütte verlassen, ohne sie dem Personal zurückzugeben, hat das Personal das Recht, die Hütte unabhängig zu inspizieren. Im Falle der Identifizierung von Schäden oder Mängeln werden Fotos erstellt und ein Bericht über Mängel und Defekte erstellt, der dem Gast innerhalb von 5 Tagen ab dem Abreisedatum vorgelegt wird.
- Die Zahlung für Schäden gemäß den Absätzen 4 und 5 muss am Tag der Abreise des Gastes erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach dem Abreisedatum / Erhalt der Dokumentation gemäß Absatz 5 oben. Die Einrichtung behält sich das Recht vor, dem Gast für durch ihn verursachte Schäden Kosten in Rechnung zu stellen, indem die Reparaturkosten dem Konto hinzugefügt und die Kreditkarte des Gastes belastet wird, falls die Zahlung nicht innerhalb des oben genannten Zeitraums erfolgt. Wenn keine Angaben zur Kreditkarte des Gastes vorliegen, behält sich die Einrichtung das Recht vor, rechtliche Schritte gegen den Gast wegen finanzieller Entschädigung für die verursachten Schäden oder Zerstörungen einzuleiten.
- Der Gast ist verpflichtet, Ordnung in der Hütte zu halten und die Hütte im gleichen Zustand wie am ersten Tag des Aufenthalts zurückzugeben. Im Falle einer erheblichen Verschmutzung der Hütte über die normale Nutzung hinaus aufgrund des Betriebs wird dem Gast eine Reinigungsgebühr von 500 PLN (in Worten: fünfhundert polnische Zloty) berechnet, basierend auf einem Debitorenbeleg.
- Die Gäste sind auch verpflichtet, die für den gemeinsamen Gebrauch vorgesehenen Teile der Infrastruktur vor Beschädigung oder Zerstörung zu schützen.
- Bei Verwendung von Außenschirmen müssen die Gäste diese bei ungünstigen Wetterbedingungen (Wind, Regen usw.) zusammenklappen, um Schäden zu vermeiden. Der Gast ist für Schäden an den Schirmen verantwortlich, die auf unsachgemäße Verwendung zurückzuführen sind.
- Den Gästen ist es nicht gestattet, Änderungen an den Hütten und ihrer Ausstattung vorzunehmen.
- Aus Sicherheitsgründen müssen die Gäste jedes Mal, wenn sie die Hütte verlassen, elektrische und elektronische Geräte ausschalten, das Licht ausschalten, Wasserhähne, Fenster und Türen schließen.
- Gäste, die den Grill nutzen, sind verpflichtet, die nach dem Grillen hinterlassenen Abfälle selbst zu entsorgen. Bevor der Grill zum ersten Mal verwendet wird, sind die Gäste verpflichtet, das Personal um das Einschalten des Geräts zu bitten und Informationen zur Verwendung einzuholen. Den Gästen ist untersagt, Grillgeräte an einen anderen Ort als den angegebenen zu bewegen, insbesondere auf die Terrassen der Hütten.
- Aufgrund von Brandschutzbestimmungen ist die Verwendung von Bügeleisen, Heizgeräten und anderen elektrischen Geräten, die nicht zur Ausstattung der Hütten gehören, untersagt. Dieses Verbot gilt nicht für Ladegeräte und Stromversorgungen für Audio- und Videogeräte sowie Computer.
- Auf dem Gelände der Anlage gelten folgende Regeln:
- Ein kategorisches Verbot, gefährliche Materialien zu lagern, insbesondere Waffen und Munition, entzündliche, explosive und beleuchtende Materialien. Es ist auch verboten, pyrotechnische Materialien zu zünden (einschließlich Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Signalraketen, Rauchgranaten, Knallkörper und andere) und offenes Feuer zu entfachen. Die Nichteinhaltung dieser Regeln wird mit einer Geldstrafe von 1.000 PLN (in Worten: eintausend polnische Zloty) pro Verstoß geahndet;
- Ein Rauchverbot für Tabak und Tabakprodukte, außer an ausgewiesenen Stellen. Die Nichteinhaltung dieses Verbots wird mit einer Geldstrafe von 500 PLN (in Worten: fünfhundert polnische Zloty) pro Verstoß geahndet. Das Rauchen von Tabak und Tabakprodukten ist nur außerhalb der Hütten gestattet,
- Ein vollständiges Verbot des Besitzes und der Verwendung illegaler Rauschmittel. Die Nichteinhaltung dieses Verbots wird der Polizei gemeldet, und dem Gast wird eine Geldstrafe von 1.000 PLN (in Worten: eintausend polnische Zloty) auferlegt. Der Gast ist verpflichtet, die Anlage ohne Anspruch auf Erstattung der Kosten für die verkürzte Aufenthaltsdauer zu verlassen,
- Ein Verbot der Entsorgung von sperrigen oder überdimensionierten Abfällen auf dem Gelände der Anlage und darüber hinaus, unter Androhung einer Geldstrafe von 1.000 PLN (in Worten: eintausend polnische Zloty).
- Bei unbegründeter Auslösung der Brandschutzanlage und dem Eintreffen der Feuerwehr werden dem Gast die Kosten für den Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt und eine Geldstrafe von 1.000 PLN (in Worten: eintausend polnische Zloty) pro Fall verhängt.
- Das Abgeben unangenehmer Gerüche und Verhalten, das andere Gäste stören könnte, ist untersagt.
- Aufgrund der erzwungenen Ruhezone in der Umgebung der Anlage ist das Erzeugen von Lärm auf dem Gelände (einschließlich lauter Musik usw.) und das Veranstalten lauter Partys untersagt.
- Im Interesse des Komforts der Gäste in der Anlage gilt von 22:00 bis 07:00 Uhr eine Nachtruhe. Während der Stunden der Nachtruhe werden die Gäste gebeten, sich so zu verhalten, dass der Frieden anderer Gäste nicht gestört wird.
- Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Vorschriften kann die Anlage dem Gast, der diese verletzt, die weitere Bedienung verweigern, ohne die Verpflichtung zur Rückerstattung des für den Aufenthalt gezahlten Betrags. Der Gast ist verpflichtet, den Aufforderungen der Anlage unverzüglich nachzukommen, Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen zu begleichen, Schadensersatz zu zahlen und die Anlage umgehend zu verlassen.
§ 11 PERSÖNLICHE DATEN
- Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten gemäß dem Datenschutzgesetz vom 10. Mai 2018 (Amtsblatt von 2018, Pos. 1000, mit späteren Änderungen) sowie der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG gespeichert und verarbeitet werden.
- Gleichzeitig informiert die Einrichtung den Gast darüber, dass:
- Die Firma Mana Lake Sp. z o.o. mit Sitz in Ławica Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Gastes ist,
- Dem Gast steht das Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung zu,
- Dem Gast steht das Recht zu, bei einer Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einzulegen, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen des geltenden Rechts verstößt,
- Die Bereitstellung der Daten ist freiwillig, jedoch eine Voraussetzung für die Durchführung und Abwicklung der Reservierung,
- Die oben genannten personenbezogenen Daten können Dritten nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn die Einrichtung hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen berechtigt oder verpflichtet ist,
- Detaillierte Informationen zur Verarbeitung der Daten finden sich in der Datenschutzrichtlinie von Mana Lake.
§ 12 ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN
- Eine Erste-Hilfe-Ausrüstung befindet sich an der Rezeption der Einrichtung.
- Es ist untersagt, auf dem Gelände der Einrichtung Direktvertrieb oder Verkaufsaktivitäten durchzuführen.
- Mana Lake übernimmt keine zivilrechtliche Haftung für Ansprüche im Falle von unglücklichen Unfällen, Körperverletzungen oder Tod von Gästen oder Dritten auf dem Gelände der Unterkünfte während des Aufenthalts des Gastes. Mana Lake ist von dieser Haftung vollständig befreit.
- Alle Beschwerden bezüglich des Aufenthalts in der Einrichtung sollten unverzüglich nach Feststellung von Mängeln in der Erbringung der Dienstleistungen gemeldet und an die E-Mail-Adresse recepcja@manalake.pl gerichtet werden.
- Zuständiges Gericht für Streitigkeiten zwischen dem Gast und der Einrichtung ist das zuständige allgemeine Gericht am Sitz des Einrichtungsleiters.
- Mana Lake behält sich das Recht vor, die in der Verordnung enthaltenen Bestimmungen jederzeit zu ändern. Für Verträge, die nach einer Änderung der Verordnung abgeschlossen werden, gilt die Verordnung in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung.